Warum die Gegenseite das Honorar trägt
Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung Teil des Schadens. Der Verursacher schuldet dir den Zustand, in dem du ohne den Unfall wärst, und dazu zählt die Feststellung, wie groß der Schaden überhaupt ist. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob am Ende repariert oder ausgezahlt wird.
Praktisch läuft das über eine Abtretung. Du überträgst uns den Erstattungsanspruch, wir rechnen unmittelbar mit dem gegnerischen Versicherer ab. Zwischen Termin und Auszahlung erreicht dich damit keine Rechnung. Eine Kürzung durch die Versicherung tragen wir aus, nicht du.
Woraus sich das Honorar zusammensetzt
Grundlage der Abrechnung sind nicht Arbeitsstunden, sondern die festgestellte Schadenhöhe. Ungewohnt ist das nur auf den ersten Blick. Kalkulation, Bewertung und die Haftung dafür wachsen mit dem Umfang des Falls. Eine Staffel lässt sich von beiden Seiten leichter nachrechnen als eine Aufstellung von Arbeitsstunden.
Hinzu treten die Nebenkosten, einzeln aufgeführt: Anfahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit, Porto. Aus beidem zusammen entsteht das Honorar. Grundlage unserer Abrechnung ist die BVSK-Honorarbefragung in der Fassung von 2024. Gerichte greifen im Streitfall regelmäßig auf sie zurück, gestützt auf § 287 ZPO. An ihr muss sich eine Kürzung deshalb messen lassen.
Wann die Rechnung doch bei dir bleibt
Drei Fälle gibt es, in denen du ganz oder teilweise selbst zahlst. Beim Kaskoschaden liegt die Zuständigkeit bei deinem eigenen Versicherer, der üblicherweise seinen Gutachter schickt. Bei einer Mitschuld teilt sich das Honorar entlang der Haftungsquote. Und unterhalb von etwa 750 Euro gilt ein Kostenvoranschlag als ausreichend, weshalb die Gegenseite die Übernahme ablehnen darf.
Ärger macht in der Praxis nur der dritte Punkt, denn die Schadenhöhe kennt vorher niemand. Wir klären das deshalb am Telefon, bevor wir losfahren. Zeichnet sich ab, dass es knapp wird, hörst du das von uns und die Entscheidung liegt bei dir. Im Gesetz steht diese Grenze übrigens nirgends; sie ist ein Erfahrungswert, den die Gerichte über die Jahre eher nach oben verschoben haben. Sitzt im beschädigten Bereich Sensorik, spielt sie ohnehin keine Rolle mehr, weil sich der Aufwand ohne Messung nicht seriös schätzen lässt.
Was auf der Honorarrechnung steht
Eine Sachverständigenrechnung hat zwei Teile. Der obere Block ist das Grundhonorar; es folgt aus der festgestellten Schadenhöhe. Danach die Nebenkosten, jede für sich beziffert statt als Pauschale: Anfahrt zum Fahrzeug, Lichtbilder, Schreibkosten der Ausfertigungen und Porto für den Versand an Werkstatt, Kanzlei und Versicherung.
Diese Trennung ist kein Formalismus. Gekürzt wird beinahe ausschließlich bei den Nebenkosten, denn beim Grundhonorar ist die Staffel nachrechenbar. Wenn jede Position einzeln dasteht, lässt sich der Kürzung Zeile für Zeile widersprechen. Steht dort nur ein Gesamtbetrag, entsteht daraus ein Handel und den gewinnt fast immer die Seite mit der größeren Rechtsabteilung.
Was du selbst nachrechnen kannst
Welche Größenordnung bei deiner Schadenhöhe üblich ist, kannst du ohne uns herausfinden. Beim BVSK gibt es dafür einen Rechner: Betrag eingeben, Spanne ablesen. Gerechnet wird dort mit Verbandszahlen statt mit unseren und für einen ersten Eindruck ist genau das richtig.
Liegt dir schon eine Abrechnung vor, ist das ebenfalls der schnellste Prüfweg. Weicht der berechnete Betrag deutlich nach oben ab, lohnt eine Nachfrage. Weicht er nach unten ab, fehlen meist Positionen. Ein ungewöhnlich niedriges Honorar heißt meistens, dass Wertminderung oder Nutzungsausfall nie ermittelt wurden. Gespart ist damit nichts: Beide Posten hättest du bekommen und sie liegen um ein Vielfaches über dem, was am Honorar zu holen wäre.
0 €
zahlst du im Haftpflichtfall, egal wie hoch der Schaden ist
rund 750 €
Bagatellgrenze, darunter kann die Übernahme verweigert werden
BVSK 2024
Abrechnungsgrundlage, von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt
Häufige Fragen
Muss ich das Honorar erst einmal auslegen?
Nein. Unsere Rechnung läuft über die Abtretung unmittelbar zur Versicherung der Gegenseite. Beim Termin unterschreibst du ein Formular, danach berührt dich die Zahlung nicht mehr.
Und wenn die Versicherung unser Honorar kürzt?
Das bleibt zwischen uns und der Versicherung. Da wir nach der BVSK-Honorarbefragung abrechnen und Gerichte sie als Schätzgrundlage heranziehen, hat eine Kürzung meist keinen Bestand. Auf dich kommt dabei nichts zu.
Kostet die Anfahrt in einen Ortsteil extra?
Nein. Ob das Fahrzeug in der Altstadt steht, in Bad Kösen, in Schulpforte oder draußen im Unstruttal, ändert am Honorar nichts. Die Fahrtkosten sind Teil der Nebenkosten und werden nicht nach Entfernung auf dich umgelegt.